Förderprogramme in Sachsen
Hier finden sie die verfügbaren Förderprogramme kategorisiert nach Fördervorhaben:
Förderungen für die Digitalisierung von Prozessen und Verkaufswegen
Bund und Länder unterstützen Unternehmen bei diversen Herausforderungen bei der Erweiterung und Optimierung von Verkaufskanälen, internen Prozessen und IT-Sicherheit. Zu klassischen Fördervorhaben zählen beispielsweise der Ausbau der eigenen Internetpräsenz durch neue Websites, Online-Shopsysteme oder Ähnliches.
Digitalisierungsprämie plus
KMU aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden können bei Projekten zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren, bei Produkten und Dienstleistungen, sowie in Strategie und Organisation Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit mit Zuschüssen zwischen 10.000€ und 200.000€ gefördert werden.
Förderungen für Innovation, Erfindungen & Produktentwicklung
Neugründungen und innovative Vorhaben haben grundsätzlich das Potenzial, durch Bund und Länder gefördert zu werden. Klassischerweise werden Unternehmen durch finanzielle Zuschüsse gefördert.
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren planen, entwickeln, umsetzen oder weiterentwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Wenn Sie Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten oder unterstützende Leistungen zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Innovationsförderung BW
Das Förderprogramm Invest BW unterstützt Unternehmen bei Forschungs- und Innovationsvorhaben. Förderfähig sind Vorhaben, die auf die Erschließung neuer Marktfelder, eine Erhöhung der Produktivität oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Unternehmens dienen.
BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
Wenn Sie Produktinnovationen und technische Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Ihrem Unternehmen einführen möchten, können Sie durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Forschungszulage
Sie erhalten bis zu 25 % Ihrer Personalkosten.
Die Forschungszulage hat viele Vorteile. Sie können damit Eigenleistungen geltend machen. Sie können diese parallel für mehrere Projekte nutzen. Und Sie können die Zulage sogar noch nach Abschluss des Projekts beantragen. Sicherer ist natürlich, diese vor oder während der Entwicklung zu beantragen.
Beratungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter und Führungspersonen
Externe Beratungsleistungen und Weiterbildungen mit diversen Schwerpunkten werden häufig durch Bund und Länder gefördert. In der Regel werden Anteile entstehender Beraterkosten vom Staat übernommen.
unternehmensWert:Mensch INQA-Coaching
Wenn Sie sich als Unternehmen zu den Themen Personalpolitik oder Arbeitsorganisation professionell beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Beratung erhalten.
Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie auch ein Darlehen erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
Wenn Sie für Existenzgründerinnen/Existengründer oder Unternehmen Kurzberatungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr.
Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching
Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag.