Transformationskonzept

Auf einen Blick

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität fördern. Dazu werden die Planung, Umsetzung und das Erstellen von Transformationskonzepten mit bis zu 60% gefördert.

Das Förderprogramm ist das sog. „Modul 5“ der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.

Als Beratungsunternehmen begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung und erledigen auch den größten Teil des Papierkrams für Sie.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Beratung, bzw. Förderung haben, kontaktieren Sie uns hier.

 

✔ Sie führen ein kleines oder mittelständisches Unternehmen

✔ Sie wollen in Nachhaltigkeit investieren

✔ Sie möchten von einer Förderung profitieren

✔ Wir erledigen den Papierkram für Sie!

 

  • fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
  • Bezug zur KMU Beratungsklientel
  • Zertifiziert nach EN ISO 9001:2015
  • Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen
  • Sicherstellung einer wettbewerbs­neutralen Beratung

Was wird gefördert?

Förderfähig sind etwa folgende Investitionen:

  • die Kosten zur Erstellung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens (innerhalb Deutschlands)
  • die Kosten für Energieberater uns sonstige Beratungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen.
  • auch weitere Kosten sind förderfähig, die nachgewiesenermaßen im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen.
  • die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes

Nicht förderfähig sind:

  • Eigenleistungen des Antragstellers sowie von Auftragnehmern, die „Partnerunternehmen“ oder „verbundene Unternehmen“ im Sinne der EU-Verordnung VO (EU) Nr. 651/2014 Anhang 1 Artikel

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg. Der Vorjahresumsatz darf nicht höher als 50 Mio. Euro, die Vorjahresbilanzsumme nicht höher als 43 Mio. Euro sein und das Unternehmen maximal 250 Vollzeit-Beschäftigte (ohne Auszubildende) haben.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote für die Erstellung eines Transformationskonzeptes beträgt 50% der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beträgt die Förderquote sogar 60%.
Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Transformationskonzept begrenzt.


Antragsverfahren

Der Erstellungszeitraum für das Transformationskonzept beträgt 12 Monate. Bei gewichtigen Gründen kann eine Verlängerung um weitere 12 Monate beantragt werden.

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Schritten des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, kontaktieren Sie uns z.B. über unser Kontaktformular.

Für das Antragsverfahren benötigen Sie:

  • Daten Ihres Unternehmens (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse)
  • Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung)
  • Ihre Bankverbindung
  • Alles weitere erfahren Sie im direkten Kontakt mit uns