BAFA Förderung
Auf einen Blick
Wie hoch wird gefördert?
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 50 %, maximal jedoch
- für Jungunternehmen bis 2 Jahre 4.000 Euro und.
- für Bestandsunternehmen > 2 Jahre 3.000 Euro.
Was wird gefördert?
- Entwicklung neuer Geschäftsfelder, neuer Ausrichtung und Positionierung
- Finanzierung und Liquiditätsplanung
- Kundengewinnung und Vertriebsunterstützung
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeiter sowie die Freien Berufe (ausgenommen beratende und schulende Unternehmen).
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
- Die antragsberechtigten Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmen ausgezahlt.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

- fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
- Bezug zur KMU Beratungsklientel
- Zertifiziert nach EN ISO 9001:2015
- Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen
- Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Beratung
Der Antrag ganz einfach:
1. Folgendes nebenstehendens Formular laden, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Dann scannen.
MCR_Formular_Bafa
2. Unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung Antrag stellen:
Die wichtigsten Hinweise:
Berater ID lautet: 134257. Dann den Fachberater eintragen.
Branchen-Code Verzeichnis wählen (PDF anbei, hier kann nach Branche gesucht werden: )
Leitstelle wählen je nach Zugehörigkeit zu Branche
3. Danach auf weiter, Übersicht bestätigen und Antrag absenden.
4. Das ausgefüllte und eingescannte PDF an den Berater bzw. an die MCR unter bafa@mcr-gmbh.de senden sowie ein PDF der Antragsbestätigung.
5. Sobald Sie von der BAFA Bescheid bekommen informieren Sie uns bitte und leiten die Bestätigung weiter. Diese Bestätigung ist vorbehaltlich der anschließenden Prüfung nach Abschluss der Förderung.
Alternative Antragsstellung:
Sie füllen die beiden angehängten Formulare aus und senden diese an uns und Sie beauftragen uns damit, den Antrag für Sie auszufüllen.
DOWNLOADS
MCR_Formular_Bafa
Formular zur Erfassung der Unternehmensstammdaten
Branchen-Code Verzeichnis
Hier kann die Branche ausgewählt werden
FAQ
Ja, Versicherungsmakler sind laut BDS ohne Probleme förderfähig.
Coaches sind dann förderfähig, wenn sie keine Unternehmensberatung anbieten. Also zum Beispiel Personalcoaching u.ä.
Wir empfehlen bei Detailfragen einen Anruf bei der Förderungsgesellschaft des BDS - DGV mbH.
Förderungsgesellschaft des BDS - DGV mbH
für die gewerbliche Wirtschaft
und Freie Berufe
August-Bier-Str. 18 • 53129 Bonn
Telefon: (02 28) 21 00 33 und 21 00 34
Telefax: (02 28) 92 12 97 80