Innovationsförderung BW

Auf einen Blick

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg bietet im Rahmen des Programms Invest BW (Teilbereich Investition) eine Förderung, die Unternehmen bei Investitionsvorhaben in technologische Zukunftsfelder unterstützt.

Die Unternehmensinvestitionen sollen zum Ziel haben, die Produktivität der Unternehmen zu erhöhen oder die Effizienz bzw. Flexibilität der Produktions- und Arbeitsprozesse zu steigern. Zudem sollten sie zum Erhalt und Ausbau der Arbeitsplätze in Baden-Württemberg beitragen.

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall maximal 24 Monate. Es können Zuwendungen zwischen 2.000 EUR bis 1.000.000 EUR gewährt werden.

Als Beratungsunternehmen begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung und erledigen auch den größten Teil des Papierkrams für Sie.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Beratung, bzw. Förderung haben, kontaktieren Sie uns hier.

 

 

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg?

Sie planen Zukunftsinvestitionen in neue Anlagen oder Maschinen?

✔ Sie planen technologische oder nicht technische Innovationsprojekte für neue  Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse?

Sie möchten von einer Förderung profitieren?

Wir erledigen den Papierkram für Sie!

 

  • fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
  • Bezug zur KMU Beratungsklientel
  • Zertifiziert nach EN ISO 9001:2015
  • Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen
  • Sicherstellung einer wettbewerbs­neutralen Beratung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte.

Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,

  1. eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern,
  2. zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen, insbesondere indem sie zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen beitragen und damit einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leisten,
  3. zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung beizutragen oder
  4. die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen an ihrem Standort bzw. ihrer Niederlassung in Baden-Württemberg aktiv zu fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.

 

  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten eine Förderung auf Grundlage dieses Förderprogramms erhalten haben.
  • Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote liegt je nach Art und Umfang der Investitionen zwischen zehn und 25 Prozent. Gefördert werden können Projekte mit einem Investitionsvolumen ab 20.000 Euro. Nicht nur die Anschaffung materieller Güter (neue Maschinen, Produktionsanlagen etc.) wird durch das Förderprogramm erfasst, sondern auch der Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter (Bspw. neu Softwaretechnologien, Lizenzen, Patentrechte, etc.).

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall maximal 24 Monate. Es können Zuwendungen zwischen 2.000 EUR bis 1.000.000 EUR gewährt werden.

Investitionen können mit bis zu 25 % gefördert werden!

Förderquoten
  • Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Trägt die beantragte Maßnahme in erheblicher Weise zur Erreichung von Zielen der Nachhaltigkeit im Umweltbereich bei, so erhöht sich der Fördersatz um bis zu 10 Prozentpunkte. Dies wird angenommen, wenn das Investitionsvorhaben dazu geeignet ist, das Unternehmen in die Lage zu versetzen, über die nationalen bzw. europäischen Normen für den Umweltschutz hinausgehend oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Nachhaltigkeitsbonus).
  • Bei Projekten von außergewöhnlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschafts-standort Baden-Württemberg erhöht sich der Fördersatz um bis zu 10 Prozentpunkte. Dies wird insbesondere angenommen, wenn das Investitionsvorhaben dazu geeignet ist, einen besonderen Beitrag zu technologischen und strukturellen Veränderungen zu leisten, erhebliche und nachhaltig positive Arbeitsplatz- und/oder Beschäftigungseffekte zu erzielen oder eine besondere strategische Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg haben (z. B. Neuansiedlungen, Betriebserweiterungen, Standorterhaltung).
  • Antragsteller, die Förderaufschläge beantragen, haben dies im Antrag nachvollziehbar zu be-gründen und durch entsprechende prüffähige Messgrößen bzw. Kennzahlen zu belegen.

 

Zuwendungsfähig Ausgaben (Auswahl)
  • Anschaffungs- und Herstellungsausgaben
  • Sachausgaben und Fremdleistungen für Qualifizierungsmaßnahmen
  • Anschaffungsausgaben von immateriellen Wirtschaftsgütern
  • Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben (Auswahl)
  • Personalausgaben, Eigenleistungen, Reiseausgaben
  • Bau- und Gebäudeinvestitionen
  • Reine Ersatzinvestitionen ohne den Charakter einer deutlichen Verbesserung

Antragsverfahren

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Schritten des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, kontaktieren Sie uns z.B. über unser Online-Kontaktformular oder rufen Sie uns an.