Klimaschutz Beratungsförderung

Auf einen Blick

Das Ziel dieser Initiative ist es, Unternehmen in Baden-Württemberg dabei zu unterstützen, ihren aktuellen Stand in Bezug auf Treibhausgasemissionen zu analysieren und auf dieser Basis einen Plan für den Klimaschutz zu entwickeln. Dies geschieht durch finanzielle Unterstützung für professionelle Beratungsdienste, die in zwei Hauptkategorien unterteilt sind: Beratungsförderung A und B. Diese Dienste reichen von der Erstellung einer Treibhausgasbilanz bis hin zur Entwicklung von Strategien zur Reduzierung von Emissionen.

Als Beratungsunternehmen begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung und erledigen auch den größten Teil des Papierkrams für Sie.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Beratung, bzw. Förderung haben, kontaktieren Sie uns hier.

 

Sie führen ein Unternehmen in Baden-Württemberg

Sie wollen in Klimaschutzmaßnahmen investieren

Sie möchten von einer Förderung profitieren

Wir erledigen den Papierkram für Sie!

 

  • fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
  • Bezug zur KMU Beratungsklientel
  • Zertifiziert nach EN ISO 9001:2015
  • Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen
  • Sicherstellung einer wettbewerbs­neutralen Beratung

Was wird gefördert?

Im Kern geht es darum, Unternehmen fachkundige Beratung anzubieten, um eine detaillierte Treibhausgasbilanz zu erstellen und zu verstehen. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, die zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen.

Dies umfasst die Analyse von Emissionen über alle Geschäftsbereiche hinweg (Scope 1-3), die Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Entwicklung von langfristigen Plänen zur Verbesserung der Klimabilanz des Unternehmens.


Wer wird gefördert?

Die Förderung steht grundsätzlich allen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg offen.

Während Beratungsförderung A für alle diese Unternehmen zugänglich ist, setzt die Inanspruchnahme von Beratungsförderung B voraus, dass das Unternehmen eine spezielle Klimaschutzvereinbarung mit dem Land eingeht und Teil des Klimabündnisses Baden-Württemberg wird.


Wie hoch ist die Förderung?

Unternehmen können für zwei bis fünf Tage professionelle Beratungsdienste finanziell unterstützt bekommen.

Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des spezifischen Beratungsbedarfs des Unternehmens und der Art der in Anspruch genommenen Dienstleistungen.


Antragsverfahren

Unternehmen können jederzeit Anträge stellen.

Für die grundlegende Beratungsförderung A können alle qualifizierten Unternehmen direkt einen Antrag einreichen.

Um jedoch für die Beratungsförderung B in Frage zu kommen, müssen Unternehmen zusätzliche Schritte unternehmen, wie den Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und den Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg. Die genauen Anforderungen und das Verfahren können je nach Förderart variieren, sind aber darauf ausgelegt, den Unternehmen den Zugang zu den Fördermitteln so einfach wie möglich zu machen.

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Schritten des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, kontaktieren Sie uns z.B. über unser Online-Antragsformular.