Förderprogramm: BAFA INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Auf einen Blick

Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, junge, innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern zu unterstützen. Es richtet sich an private Investoren, insbesondere Business Angels, und motiviert sie dazu, Wagniskapital für diese Unternehmen bereitzustellen. Die Förderung besteht in einem Erwerbszuschuss von 25% auf die Investitionssumme, der an den Investor ausgezahlt wird. Das Programm gilt für Start-ups, die weniger als 7 Jahre alt sind, weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweisen​.

Sie profitieren durch eine passgenaue Beratung, die sich an Ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Umsetzung der auf Ihr Unternehmen abgestimmten Maßnahmen orientieren sich an drei Modulen (siehe unten).

 

Sie wollen als Business Angel auftreten oder sind auf der Suche nach Investoren

Sie wollen in die Zukunft investieren

Sie möchten von einer Förderung profitieren

Wir erledigen den Papierkram für Sie!

 

  • fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
  • Bezug zur KMU Beratungsklientel
  • Zertifiziert nach EN ISO 9001:2015
  • Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen
  • Sicherstellung einer wettbewerbs­neutralen Beratung


Was wird gefördert?

Das Förderprogramm "INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" zielt darauf ab, die Finanzierung von Start-ups zu erleichtern, indem es private Investoren dazu ermutigt, Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Es richtet sich an private Investoren (insbesondere Business Angels) und junge, innovative Unternehmen, die auf der Suche nach Kapital sind. Die Unternehmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als förderfähig anerkannt zu werden.

Gefördert werden Investitionen von Privatpersonen in Start-ups. Der Erwerbszuschuss beträgt 25% bei direktem Anteilserwerb und bei Wandeldarlehen. Es gibt ein "INVEST-Budget" von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investor. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 Euro, und die maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment pro Person beträgt 200.000 Euro. Nur Erstinvestitionen sind förderfähig. Es gibt zudem einen Exitzuschuss, der auf 25% der Investitionssumme begrenzt ist.


Wer wird gefördert?

Zur Förderung kommen in Frage: Unternehmen, die jünger als sieben Jahre sind, als klein gelten (weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben) und in einem innovativen Geschäftsfeld tätig sind. Sie müssen eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft mit Hauptsitz im europäischen Wirtschaftsraum und mindestens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sein. Auf der Investorenseite müssen es natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im EWR sein, die nicht mit dem Unternehmen verbunden sind. Alternativ kann der Investor die Anteile auch über eine GmbH/UG erwerben, die bestimmte Bedingungen erfüllt.


Wie hoch ist die Förderung?

Das Förderprogramm bietet private Investoren, insbesondere Business Angels, erhebliche finanzielle Anreize für ihre Investitionen in junge und innovative Unternehmen. Nach den ab dem 6. Februar 2023 geltenden Förderbedingungen wird den Investierenden ein Erwerbszuschuss von 25% des Ausgabepreises der erworbenen Anteile erstattet, sowohl bei direktem Anteilserwerb als auch bei Wandeldarlehen. Dieser Erwerbszuschuss wird jedoch erst nach der Übernahme der Anteile oder der Wandlung des Darlehens ausgezahlt. Zudem muss die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten werden.

Die Mindestinvestitionssumme für ein förderfähiges Investment beträgt 10.000 Euro, während die maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment und natürlicher Person auf 200.000 Euro begrenzt ist. Es ist zu beachten, dass nur Erstinvestitionen förderfähig sind.

Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zudem wurde ein "INVEST-Budget" eingeführt, das die Gesamtsumme der Erwerbszuschüsse pro Investierendem auf 100.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass keine weitere INVEST-Förderung mehr erfolgt, wenn bereits 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden.

Darüber hinaus kann der Investor einen Exitzuschuss erhalten, wenn die mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile nach der Mindesthaltedauer veräußert werden. Die Höhe dieses Exitzuschusses beträgt 25% des Gewinns aus der Veräußerung der geförderten Anteile, wobei der Veräußerungsgewinn mindestens 2.000 Euro betragen muss. Der Exitzuschuss kann jedoch maximal in Höhe des Erwerbszuschusses gewährt werden​.

Mehr Informationen zu den Bedingungen finden Sie hier.


Antragsverfahren

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Schritten des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, kontaktieren Sie uns z.B. über unser Kontaktformular.